Uwe_Clausen

Guten Tag! Suchen Sie einen versierten Fachanwalt für Ihren Steuerprozess?

Ich bin RA Dr. Uwe Clausen, Fachanwalt für Steuerrecht, und Mitarbeiter und Vorstand bei der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft in München. Meine Arbeitsschwerpunkte sind  Steuerprozesse vor Finanzgerichten und vor allem dem BFH, ferner Steuerstrafverfahren, hier insbesondere Selbstanzeigen.

Steuerprozesse: Mit über 100 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren, darunter rechtlich und wirtschaftlich sehr bedeutsame Prozesse, gelte ich als einer der erfahrensten Steuerprozessanwälte in Deutschland. Einige meiner Verfahren vor dem BFH waren und sind Musterprozesse, deren Erfolge weit über den Einzelfall hinaus wirken und die mehrfach zu Gesetzesänderungen, zuletzt zur Überarbeitung des Versicherungsteuergesetzes und zur Änderung der Abgabenordnung, oder zur Änderung oder Neuerlass von Verwaltungserlassen geführt haben (s. „Steuerprozesse“ in der Kopfleiste).

Tätig bin ich im Namen der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft; wir vertreten vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch große Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (s. „www.or-group.com“).

Prozesshilfe für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, gerade auch sehr gute, haben häufig keine Neigung und keine Zeit, einen für ihren Mandanten unvermeidlichen Steuerprozess zu führen. Deshalb kommen regelmäßig Anfragen, ob wir für sie ein finanzgerichtliches Verfahren oder eine NZB bzw. eine Revision vor dem BFH übernehmen können. Dazu sind wir gern bereit, sofern ausreichende Erfolgsaussichten bestehen. Das bedarf einer seriösen Prüfung und kann dazu führen, vom Rechtsmittel abzuraten, insbesondere bei Nichtzulassungsbeschwerden (s. Stichwort im Rechtsschutz-ABC). Im Übrigen führen wir das Verfahren in ständiger, enger Abstimmung mit dem Kollegen und seinem Mandanten.

Selbstanzeigen: Große Expertise haben wir in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Bearbeitung von Selbstanzeigen. Sämtliche von uns betreuten Selbstanzeigen haben zur Strafbefreiung geführt, darunter auch rechtlich komplizierte Sachverhalte, die mehrere Länder tangierten. Zur raschen und professionellen Abwicklung trägt eine effektive Zusammenarbeit mit den Banken bei.

Auch bei schon eingeleiteten Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren stehen wir mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Dr. Uwe Clausen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht