- Einspruchsverfahren: Je nach Finanzamt sehr unterschiedlich. Ab Einspruchsbegründung bis zur Einspruchsentscheidung i.d.R. zwischen vier und acht Monaten, aber auch länger (siehe dazu Stichwort „Untätigkeitsklage“). Offizielle Zahlen zur durchschnittlichen Dauer sind nicht bekannt. Das BMF veröffentlicht aber sowohl statistische Jahresberichte als auch Monatsberichte über die Einspruchsbearbeitung mit Zahlen über die eingehenden, erledigten und unerledigten Einsprüche sowie die Zahl der danach erhobenen Klagen (etwa 1,8 – 2,1 % der erledigten Einsprüche; zahlenmäßig um die 60.000).
- Finanzgerichtliche Verfahren: Zwischen 1 und 2 Jahren. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die durchschnittliche Dauer der im jeweiligen Jahr erledigten Klagen sowie die prozentualen Erledigungen innerhalb von 3, 6, 12, 18, 24 usw. Monaten (Rechtspflege-Finanzgerichte-Fachserie 10 Reihe 2.5 – Jahreszahl).
- BFH-Verfahren: Nichtzulassungsbeschwerden können zwischen 4 und 12 Monaten dauern, Revisionen zwischen 1 und 2 Jahren, bei steuerlichen Grundsatzfragen auch deutlich länger. Die durchschnittliche Verfahrensdauer und die Art der Erledigung (unzulässig, unbegründet, zurückgenommen oder erfolgreich) können den Jahresberichten des BFH entnommen werden.