Robe

Die Gebräuche sind etwas unterschiedlich. Beim FG Berlin sind Anwaltsroben unüblich. Bei den meisten anderen Finanzgerichten, insbesondere in München, und natürlich beim BFH herrscht für Rechtsanwälte Robenpflicht, auch bei Erörterungsterminen (im Gericht notfalls ausleihbar). Eine silberne oder weiße Krawatte ist allgemein nicht mehr erforderlich, schadet aber als Ausdruck des Respekts vor dem Gericht sicherlich nicht. Ein RA wird ohne Robe nicht zurückgewiesen, kann sich aber die Sympathie des Senats verscherzen. Sympathie ist ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Rechtsfindung!