Dienstaufsichtsbeschwerde

Die an den Dienstvorgesetzten gerichtete Anregung auf Nachprüfung des Verwaltungshandelns zielt auf Maßnahmen gegenüber der handelnden Amtsperson (z. B. Weisungen oder Disziplinarmaßnahmen) ab. Die D. ist nur in krassen Fällen empfehlenswert, da sie das Verhältnis zur Amtsperson vergiftet. Denn jede D. wird in der Personalakte vermerkt. Sinnvoll und effektiv kann das Drohen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde sein, insbesondere zur Herbeiführung einer überfälligen Sachentscheidung.