Klageantrag

Klageantrag und Klagegegenstand sind verschiedene Dinge. Der Klagegegenstand (Klageziel, Klagebegehren) muss schon in der Klageschrift (s. Stichwort) definiert werden; sonst ist die Klage unzulässig. Der Klageantrag kann in einem späteren Schriftsatz nachgeliefert werden. In der mündlichen Verhandlung muss der Klageantrag noch einmal präzise gestellt werden; dabei hilft das Gericht. Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gehört aber, sich den genauen Klageantrag selbst nochmals zu überlegen und schriftlich zu formulieren.