Menschenrechtskonvention

Eine gute Information zur Konvention und zum Gerichtshof bietet Wikipedia unter dem Stichwort „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) steht unterhalb des Grundgesetzes auf dem Rang einfachen Bundesrechts und kann daher wie jedes andere Gesetz vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden; die staatlichen Organe der BRD sind an die Konvention und ihre Zusatzprotokolle gebunden. S. weiter „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“.