Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rechtsbehelf ist der Oberbegriff für alle Möglichkeiten, ein bestimmtes Verhalten des FA anzugreifen und überprüfen zu lassen. Bei gesetzlich geregelten Verfahren spricht man von ordentlichen Rechtsbehelfen (z. B. die Klage zum FG). Rechtsmittel sind förmliche, prozessuale Rechtsbehelfe, die eine gerichtliche Entscheidung angreifen. Rechtsmittel sind daher die Beschwerde, speziell die Nichtzulassungsbeschwerde und die Revision beim BFH. Kennzeichnend sind der Devolutiv- und der Suspensiv-Effekt. Devolutiv-Effekt = die höhere Instanz wird zuständig; Suspensiv-Effekt = die formelle Rechtskraft wird aufgehalten.