Zur Bedeutung des „Sachverhalts“ s. Stichwort. Mit Rechthaberei kommt man vor den Finanzgerichten und dem BFH nicht weiter. In Steuerstreitsachen mit schwieriger, insbesondere zweifelhafter oder ungeklärter Rechtslage hat keiner Recht, weder das FA, noch der Steuerpflichtige oder sein Prozessvertreter. In diesen Streitsachen gibt es nur Rechtsstandpunkte, die mehr oder weniger gut vertretbar und begründbar sind. Das Gericht spricht Recht. Die Partei, die obsiegt, hat nicht Recht gehabt, sondern Recht bekommen.
Die Kunst des Prozessierens besteht darin, den eigenen Standpunkt so zu begründen, dass ihn das Gericht dem Standpunkt des Gegners vorzieht. Dazu sollte die Rechtsauffassung des Gegners kritisiert und sachlich widerlegt, aber nicht herabgewürdigt werden. Es geht darum, in der Darstellung des eigenen Rechtsstandpunkts zu überzeugen, ohne das Gericht belehren zu wollen. Die Folge einer überzeugenden Präsentation ist, dass ein (jedenfalls auf den ersten Blick) wesentlich „besserer“ Rechtsstandpunkt das Nachsehen haben kann. Für die Überzeugungsbildung und Entscheidungsfindung des Gerichts gibt es immer auch objektive Kriterien, vor allem sind es aber Wertungen, die zu einem Urteil führen.